blume_383
rosen004 Wissenswertes

Was braucht man für Versicherungen?

In unserem Fall, sicher eine Privathaftpflicht, Hausrat und Gebäudeversicherung

PRIVATHAFTPFLICHT Gegen alltägliche Missgeschicke, für die et unbegrenzt und lebenslang aufkommen muss, sollte sich jeder versichern. Die Deckungssumme sollte mindestens drei, besser fünf Millionen Euro betragen, raten Experten. Zumal dieses Absicherung Vergleichsweise günstig ist: Schon für 40 bis 70 Euro gebe es gute Policen, heißt es beim Bund der Versicherten. Bei der Hundehalterhaftpflicht, unabdingbar für jeden Hundebesitzer, sollte eine ähnlich hohe Deckungssumme veranschlagt werden, betont Elke Weidenbach. Allerdings sollte man vor der Anschaffung prüfen, ob die Anbieter die jeweilige Rasse versichern. Wer einen Öltank im Keller stehen hat, sollte zudem in eine Gewässerschadenhaftpflicht investieren, sagt Elke Weidenbach: „Sollte der auslaufen und die Schäden müssen beseitigt werden, kostet das richtig Geld."

 

GEBÄUDEVERSICHERUNG Wer neu baut, muss Kreditgebern mitunter nachweisen, dass er das Eigentum gegen Hagel, Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden versichert hat. Wer das freiwillig tut (auf jeden Fall geboten), dem raten Experten zum Paket (je nach Wohnlage), auf jeden Fall aber dazu, den klassischen  Rohrbruch zu bedenken. Wichtig: Wer Dachgeschoss aus- oder Wintergarten anbaut, muss die Versicherungssumme anpassen lassen.

 

HAUSRAT Eine Wohnungseinrichtung zum Neuwert zu versichern, lohnt vor allem bei teuren Einrichtungen. Versicherer veranschlagen häufig einen Wert von rund 650 Euro pro Quadratmeter. Experten raten, diese Grenze einzuhalten oder den Wert der Wohnungseinrichtung korrekt zu ermitteln. Wer große Anschaffungen tätigt, sollte die Policen anpassen. Neuanschaffungen im üblichen Rahmen werden durch Prämienanpassungen abgedeckt. Übrigens: Studenten mit Hauptwohnsitz bei den Eltern können Schäden über, deren Hausratversicherung abrechnen.

Recht

Unterschrift Eine Unterschrift ist auch dann wirksam, wenn sie im eigentlichen Sinne „nicht lesbar" ist. Es genügt, wenn sie „individuell ist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und Andeutungen von Buchstaben" enthält. „Die vom Gesetz geforderte Namensunterschrift soll (lediglich) die Person des Ausstellers erkennbar machen." (Kammergericht Berlin, Az: 8 U 182/06)

 

Werbungskosten Will ein Vermieter feststellen, ob ein Mieter auf seinem Grundstück Untergrund- und Boden-Verunreinigungen verursacht hat, kann er den Aufwand dafür als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. (Bundesfinanzhof, Az: IX R 2/05)

Prozesskostenhilfe Beantragt ein Vermieter für eine Räumungsklage gegen einen Mieter Prozesskostenhilfe, weil er das Geld dafür nicht aufbringen könne, so darf das Gericht ihn nicht auffordern, sein Grundvermögen zu verkaufen und aus dem Erlös die Kosten zu bestreiten, wenn dies sinnlos wäre. (Brandenburgisches Oberlandesge-richt,Az:3W68/06)

 

Bertastr.